La Tribune

Auf dem Weg zu einer Cyberversicherung für alle französisch- und deutschsprachigen Anwaltskammern, Anwaltskanzleien, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Un cadenas à combinaison posé sur un clavier d’ordinateur.







  

Marc Fyon
Marc Fyon

Président d'AVOCATS.BE








  

Vanessa de Francquen
Vanessa de Francquen

Administratrice

Der O.B.F.G. steht kurz davor, gemeinsam mit dem Makler Van Breda und der Versicherungsgesellschaft AIG eine Cyberversicherung abzuschließen, die die Anwaltskammern, die Standesorgane, die Kanzleien und jeden eingetragenen Rechtsanwalt erfasst. Das Inkrafttreten ist voraussichtlich für den 1. Januar vorgesehen, bei einer Jahresprämie von 115 EUR, die in den Kammerbeitrag einbezogen wird.

In den vergangenen Monaten wurden verschiedene Cybersicherheitsvorfälle gemeldet, von denen sowohl einzelne Rechtsanwälte als auch Anwaltskanzleien und anwaltliche Standesorgane betroffen waren.

Diese Vorfälle haben einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig es für alle ist, grundlegende Vorsichts- und Schulungsmaßnahmen zu ergreifen, um sich gegen derartige Angriffe zu schützen. In diesem Sinne hat der O.B.F.G. im vergangenen Juni ein Zwei-Faktor-Authentifizierungssystem eingeführt. Bei diesem werden zwei voneinander unabhängige Kommunikationskanäle genutzt, bevor auf das persönliche E-Mail-Postfach @avocat.be eines Rechtsanwalts zugegriffen werden kann.

Da selbst gewissenhaft umgesetzte Vorsichts- und Schulungsmaßnahmen nicht unbedingt ausreichen, um weitere Vorfälle zu verhindern, hat der O.B.F.G. sich eingesetzt, um gemeinsam mit dem Versicherungsmakler Van Breda Risks & Benefits eine Cyberversicherung auszuhandeln. Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass diese Verhandlungen kurz vor dem Abschluss stehen, und eine entsprechende Versicherungspolice mit der Versicherungsgesellschaft AIG (unter Beteiligung der Gesellschaft Chubb als Mitversicherer) zustande kommt.

Grundsätzlich und vorbehaltlich der vertraglich vorgesehenen Präzisierungen, Beschränkungen und Ausnahmen wird diese Versicherungspolice folgende Personen und Einrichtungen als Versicherte erfassen: den O.B.F.G., die ihm angehörenden Anwaltskammern, die mit diesen verbundenen weiteren anwaltlichen Standesorgane (darunter die Disziplinarräte und die Jungen Anwaltsvereinigungen – Jeunes Barreaux – usw.), die Rechtsanwälte, die im Anwaltsverzeichnis, in der Liste der Praktikanten oder in der E-Liste einer dieser Anwaltskammern eingetragen sind, deren Berufsausübungsgesellschaften (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit) sowie deren Beschäftigte.

Der Versicherungsschutz wird sich grundsätzlich auf sämtliche beruflichen Tätigkeiten erstrecken, die üblicherweise zum Anwaltsberuf gehören (wie sie im Gerichtsgesetzbuch, durch die Berufs- und Standesregeln, die Gepflogenheiten oder die Berufspraxis definiert sind, oder deren Ausübung nach den berufsrechtlichen Vorschriften üblicherweise zulässig ist). Dazu gehören insbesondere die Tätigkeiten als Schiedsrichter, Mediator, gerichtlich bestellter Mandatsträger für Privatpersonen oder zugunsten von Anwälten oder Kanzleien, Autor, Datenschutzbeauftragter (DPO) sowie als Anwalt innerhalb eines Unternehmens oder als an ein Unternehmen entsandter Anwalt, usw.

Innerhalb der in der Versicherungspolice festgelegten Grenzen und unter den dort vorgesehenen Bedingungen werden insbesondere folgende Angriffsszenarien abgedeckt:

  • Eine Schadsoftware verschlüsselt die Dateien eines Versicherten oder sperrt den Zugriff darauf und fordert ein Lösegeld für deren Freigabe.
  • Bei einem Versicherten kommt es infolge des Verlusts eines Geräts, auf dem sensible Informationen über Mandanten oder Rechtsuchende gespeichert sind, zu einem Datenleck.
  • Das IT-System eines Versicherten wird infolge eines Cyberangriffs blockiert, der nicht unmittelbar gegen diesen Versicherten, sondern gegen einen seiner IT-Dienstleister gerichtet ist.
  • Infolge einer betrügerischen Änderung der Kontonummer des Rechnungsempfängers überweist ein Versicherter den Rechnungsbetrag auf das Konto des Betrügers.

Die jährliche Versicherungsprämie beträgt 115 EUR pro Anwalt und wird künftig in den jährlichen Kammerbeitrag einbezogen, den jeder von uns an seine Anwaltskammer entrichtet.

Ab ihrem voraussichtlichen Inkrafttreten am 1. Januar 2027 wird diese Versicherungspolice folgende Leistungen und Bedingungen vorsehen:

  • Eine jährliche Gesamtentschädigungsobergrenze von 12.500.000 EUR, für sämtliche Versicherten und Schadensfälle zusammen.
  • Einen Selbstbehalt von 1.000 EUR je Schadensfall bei einer Deckungshöchstsumme von 200.000 EUR für Rechtsanwälte als Einzelpersonen sowie eine zusätzliche Deckung für Betrugsschäden in Höhe von 10.000 EUR.
  • Einen Selbstbehalt von 10.000 EUR je Schadensfall bei einer Deckungshöchstsumme von 2.000.000 EUR für Anwaltskanzleien und anwaltliche Standesorgane.

Wir sind überzeugt, dass der Abschluss dieser Versicherungspolice eine wichtige Etappe und eine echte Verbesserung beim Schutz unserer Kanzleien vor solchen Vorfällen darstellt, wie jene von denen mehrere unserer Anwaltskammern und deren Mitglieder in jüngster Zeit betroffen waren.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen,

Marc Fyon, Präsident, und Vanessa de Francquen, Verwaltungsratsmitglied.